Bonn, den 15.02.2023: VOI-CERT, die Zertifizierungsstelle des VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.- führt neue
Zertifizierungsprogramme für Systeme und Lösungen zum vom Bundestag bereits verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach DIN ISO 37002 ein.
Damit erhalten Systemanbieter und nutzende Unternehmen die Möglichkeit, die Konformität ihrer Anwendung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sicherzustellen. Zur Bereitstellung einer
konformen Lösung sind nach dem neuen Gesetz alle Unternehmen verpflichtet, die 50 und mehr Mitarbeiter beschäftigen. Eine spezielle Einführungspflicht bezieht sich darüber hinaus auch auf
öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich.
Auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von
Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden wurden alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, nationale Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen. Die International Organization for
Standartization (ISO) hat dies zum Anlass genommen, eine Norm zum Aufbau eines Hinweisgeberschutzsystems einzuführen (ISO 37002), die auch in einer deutschen national angepassten Fassung als
DIN ISO 37002 erschienen ist.
Der Verband für Organisations- und Informationssysteme (VOI) e.V. hat bereits 2013 die VOI Service GmbH als Tochtergesellschaft gegründet, die Schulungs- und Zertifizierungs-Angebote zu den beim
Verband im Fokus stehenden Themen anbietet. Der Geschäftsbereich VOI-CERT fungiert hierbei als die offizielle Zertifizierungsstelle des Verbandes. Zertifizierungen werden nach national und
international bekannten Normen wie z.B. TR-RESISCAN des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder auch dem Standard „VOI PK-DML Auditkriterien für digitale
Dokumenten-Management-Prozesse und verbundene IT-Lösungen“ des VOI e.V. und der TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) vorgenommen.
Im Bereich Hinweisgeberschutz bietet VOI-CERT jetzt ab sofort zwei neue Zertifizierungsprogramme an:
- Zertifizierung von Softwaresystemen zur Unterstützung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzes unter dem Namen „Zertifiziertes System für Hinweisgeber-Management nach DIN ISO 37002 ready“ sowie
- Zertifizierung von Kundenlösungen zur Unterstützung des Hinweisgeberschutzes unter dem Namen „Zertifizierte Lösung für Hinweisgeber-Management nach DIN ISO 37002“.
Dabei bezieht sich das erste Zertifizierungsprodukt auf die Prüfung der Funktionalität von Softwaresystemen zur grundsätzlichen Sicherstellung der Anforderungen eines Hinweisgeberschutzes, das
zweite Zertifizierungsprodukt bezieht darüber hinaus auch die Prüfung der organisatorischen Voraussetzungen in einem Unternehmen, um einen gesetzeskonformen und effektiven Hinweisgeberschutz
durch ein Hinweisgeber Management System sicherzustellen.
Erste Zertifizierungsprojekte nach den neuen Programmen werden vom VOI-CERT derzeit bereits vorgenommen. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Verbandes (voi@voi.de), um mehr über die neuen Programme zu erfahren.
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